26.03.2021
Die CDU-Fraktion im Gemeinderat Roetgen beantragt, wie folgt zu beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedingungen zu schaffen, damit gemeindliche Einrichtungen im Rahmen eines möglichen Modellversuchs der StädteRegion
Aachen für Lockerungen nach dem „Tübinger Modell“ geöffnet werden können.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob dafür notwendige Tools seitens der Gemeinde angeschafft und örtlichen Gastronomen, Veranstaltern und
Betreibern von Versammlungsstätten zur Verfügung gestellt werden können.
Begründung:
Die StädteRegion Aachen als Untere Gesundheitsbehörde hat beim Land NRW den Antrag gestellt, Modellkommune im Sinne des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz
zu werden. Im Beschluss der MPK vom 22.3.2021 heißt es:
„Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne
Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose
negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung
an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.“
In allen Orten, die für Lockerungen vorgesehen sind, müssen demnach digitale Lösungen vorgehalten werden, mit denen sich Besucherinnen und Besucher vor Ort ein- und
wieder auschecken können. Solche Lösungen, wie zB die „Luca-App“ müssen datenschutzsicher sein und an die Fachsoftware des städteregionalen Gesundheitsamtes angebunden werden können, damit eine
Öffnung der betreffenden Einrichtung möglich ist.
Da auch gemeindliche Einrichtungen im Rahmen möglicher Öffnungen die Chance erhalten sollen, für Bürgerinnen und Bürger geöffnet zu werden, sollte die Gemeinde
schnellstmöglich die notwendigen Voraussetzungen schaffen.
Da die Gastronomie, die Veranstaltungswirtschaft und auch der Einzelhandel sehr stark unter den bisherigen Lockdown-Phasen leiden, ist zu prüfen, ob die
Gemeinde im Rahmen der Wirtschaftsförderung auch anderen Betreibern solche digitalen Tools kostenfrei zur Verfügung stellen kann.